Beweis- und Verfahrensanträge | Übriges Strafprozessrecht
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Verfügung vom 24.November 2025BEK 2025 140MitwirkendKantonsgerichtspräsident Reto Heizmann,Gerichtsschreiber Mathis Bösch.In SachenA.________,Beschuldigter und Beschwerdeführer,verteidigt durch Rechtsanwalt B.________,gegen1.Staatsanwaltschaft, 3. Abteilung, Postfach 128, 8832 Wollerau,Anklagebehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwalt C.________,2.D.________ GmbH,Privatklägerin und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Rechtsanwalt E.________,3.F.________ AG,Privatklägerin und Beschwerdegegnerin,betreffendBeweis- und Verfahrensanträge(Beschwerde gegen die Verfügung des Strafgerichtspräsidenten vom 1. Oktober 2025, SEO 2024 1);-hat der Kantonsgerichtspräsident,nachdem sich ergeben und in Erwägung:1.Der Strafgerichtspräsident wies mit Verfügung vom 1. Oktober 2025 die von der Verteidigung gestellten Beweis- und Verfahrensanträge ab. Der amtliche Verteidiger beantragte mit rechtzeitiger Beschwerde, „die gestellten Beweisanträge seien zu genehmigen“, eventualiter sei die Angelegenheit zur „Neuverteilung“ an die Vorinstanz zurückzuweisen, allenfalls „verbunden mit verbindlichen Weisungen“. Der Strafgerichtspräsident verzichtete auf eine Vernehmlassung (KG-act. 4). Die Staatsanwaltschaft und die Beschwerdegegnerin 2 beantragten, die Beschwerde sei, soweit auf sie überhaupt einzutreten sei, abzuweisen (KG-act. 5 und 7).2.Die Staatsanwaltschaft begründete ihren Nichteintretensantrag damit, dass die vor Eröffnung der Hauptverhandlung erlassene angefochtene Verfügung, soweit sie Beweis- und Verfahrensanträge abweise, kein beschwerdefähiges Anfechtungsobjekt darstelle, da die Beweisanträge an der Hauptverhandlung erneut gestellt werden könnten. Der Strafgerichtspräsident setzte den Parteien nach
Mitwirkend
Kantonsgerichtspräsident Reto Heizmann,Gerichtsschreiber Mathis Bösch.
In Sachen
A.________,Beschuldigter und Beschwerdeführer,verteidigt durch Rechtsanwalt B.________,gegen1.Staatsanwaltschaft, 3. Abteilung, Postfach 128, 8832 Wollerau,Anklagebehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwalt C.________,2.D.________ GmbH,Privatklägerin und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Rechtsanwalt E.________,3.F.________ AG,Privatklägerin und Beschwerdegegnerin,
betreffend
Beweis- und Verfahrensanträge